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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,6203
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13 B ER (https://dejure.org/2013,6203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.04.2013 - L 19 AS 529/13 B ER (https://dejure.org/2013,6203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. April 2013 - L 19 AS 529/13 B ER (https://dejure.org/2013,6203)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch grundsätzliche Verneinung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13
    Dahinstehen kann, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für den von den Antragstellerinnen am 07.01.2013 gestellten Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung allein schon deshalb zu verneinen ist, weil sich die Antragstellerinnen vor der Inanspruchnahme des gerichtlichen Rechtsschutzes nicht an den Antragsgegner zwecks Erhalts höherer Leistungen bzw. Klärung der Sachlage gewandt haben (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10

    Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz in einem laufenden Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller zuzumuten - auch im Hinblick auf die Bindungswirkung bestandskräftiger Bescheide - im Fall der Einleitung eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X, die Entscheidung über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13
    Schon allein dieses Verhalten lässt an der Ausschöpfung aller Selbsthilfemöglichkeiten durch die Antragstellerin zu 1), zu denen auch die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Antragsgegner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu zählen ist (LSG NRW Beschluss vom 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER -), zweifeln.
  • LSG Thüringen, 14.09.2011 - L 10 AL 434/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller zuzumuten - auch im Hinblick auf die Bindungswirkung bestandskräftiger Bescheide - im Fall der Einleitung eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X, die Entscheidung über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Im Zugunstenverfahren ist der Anordnungsgrund nur zu bejahen, wenn massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (LSG NRW, Beschluss vom 05.04.2013, L 19 AS 529/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller zuzumuten auch im Hinblick auf die Bindungswirkung bestandskräftiger Bescheide im Fall der Einleitung eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X, die Entscheidung über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.04.2013 L 19 AS 529/13 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - LSG Thüringen Beschluss vom 14.09.2011 L 10 AL 434/10 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 12 AS 753/13
    (LSG NRW, Beschluss vom 05.04.2013 - L 19 AS 529/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - L 19 AS 1422/13
    Deshalb sind in einem solchen Fall besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen (z.B. Beschluss des Senats vom 05.04.2013 - L 19 AS 529/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - L 7 SF 535/15

    Entscheidung über den Antrag eines Leistungsträgers auf Aussetzung der

    Im Zugunstenverfahren ist der Anordnungsgrund nur zu bejahen, wenn massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2013 - L 19 AS 529/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2013 - L 9 AS 1408/13
    Bis zu einer etwaigen Aufhebung sind diese Bescheide damit für die Beteiligten bindend (vgl. § 39 Abs. 1, S. 2, Abs. 2 SGB X; s.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05. April 2013 - L 19 AS 529/13 B ER, juris Rn. 19).
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